Das Deutsche Institut für Menschenrechte (DIMR) ist die unabhängige Nationale Menschenrechtsinstitution Deutschlands (§ 1 DIMR-Gesetz). Es ist gemäß den Pariser Prinzipien der Vereinten Nationen akkreditiert (A-Status). Zu den Aufgaben des Instituts gehören Politikberatung, Menschenrechtsbildung, Information und Dokumentation, anwendungsorientierte Forschung zu menschenrechtlichen Themen sowie die Zusammenarbeit mit internationalen Organisationen. Es wird vom Deutschen Bundestag finanziert. Das Institut ist zudem mit dem Monitoring der Umsetzung von UN-Behindertenrechtskonvention und UN-Kinderrechtskonvention sowie der Berichterstattung zu den Konventionen des Europarats zu Menschenhandel und zu Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt betraut worden. Hierfür hat es entsprechende Monitoring- und Berichterstattungsstellen eingerichtet.
Die Abteilung Menschenrechtspolitik Inland/Europa des DIMR vergibt einen Werkvertrag im Rahmen des Forschungsprojekts „Digitalisierung von Aufnahmeverfahren“, das bis März 2025 am Institut durchgeführt wird.
Inhalt und Umfang der Leistungen
Im Forschungsprojekt ‚Digitalisierung von Aufnahmeverfahren‘ wird das Bundesaufnahmeprogramm Afghanistan (BAP) betrachtet, das als erstes Projekt der Bundesregierung mit Hilfe eines digitalen Tools die Vorauswahl für Aufnahmezusagen trifft. Vor diesem Hintergrund schreibt das Institut eine Werkleistung aus, die die Erfahrungen des BAMF und gegebenenfalls Mitarbeitende aus Bundesministerien mit den digitalen Verfahren in qualitativen leitfadengestützten Interviews erfasst. Außerdem sollen Expert*innen, die im Querschnittbereich Diskriminierung und Digitalisierung arbeiten, in qualitativen semi-strukturierten Interviews befragt werden. Es soll insbesondere analysiert werden, wie die im BAP eingesetzten Technologien die Entscheidungsprozesse beeinflussen und inwiefern Diskriminierungsrisiken durch den Einsatz von einem IT-System zur Auswahl gefährdeter Personen für eine humanitäre Aufnahme entstehen.
Die unterschiedlichen qualitativen Interviews sollen untersuchen, wie die Nutzung dieser Technologien die Entscheidungsprozesse beeinflusst und die Stärken, Schwächen sowie Risiken in IT-gestützten Aufnahmeverfahren identifizieren. Die gewonnenen Erkenntnisse werden genutzt, um praxisorientierte Empfehlungen für eine menschenrechtskonforme Digitalisierung von Aufnahmeverfahren zu entwickeln.
Die Werkleistung besteht aus:
- Konkretisierung und Operationalisierung der Fragestellungen, Entwicklung der Interviewleitfäden
- Rekrutierung der Interviewpartner*innen in Absprache mit der Auftraggeberin (Kontaktaufnahme, Kontaktpflege, Einholen der Einverständniserklärungen, etc.)
- Konzeption, Umsetzung und Auswertung von drei bis vier leitfadengestützten Interviews mit Mitarbeiter*innen des BAMF
- Konzeption, Umsetzung und Auswertung von zwei bis drei semi-strukturierten Expert*inneninterviews zum Querschnittsthema Digitalisierung/ Diskriminierung
- Durchführung, Aufzeichnung und Transkription der qualitativen Interviews
- Qualitative Auswertung der Interviews nach vorgegebenen Kategorien, schriftliche Darstellung der Ergebnisse auf ca. 10-15 Seiten (zzgl. Literaturverzeichnis und Anhänge)
- Teilnahme an (online-)Besprechungen mit der Auftraggeberin
- Produkte: Leitfäden, Audiodateien, Transkriptionen, Ergebnisbericht
Zeitplan
Angebotsfrist: 06. Januar 2025 (Eingang)
Es ist möglich das Angebot auf eine der ausgeschriebenen Werkleistungen, z.B. ausschließlich für die leitfadengestützten Interviews mit Mitarbeiter*innen des BAMF, zu beschränken.
Die Entscheidung über den Zuschlag ist für den 10. Januar 2025 geplant.
- Entwicklung der Interviewleitfäden für Interviews mit BAMF-Mitarbeitenden in Rücksprache mit der Auftraggeberin bis spätestens 24. Januar 2025
- Entwicklung der Interviewleitfäden für die Expert*innen aus dem Bereich Digitalisierung bis 31. Januar 2025
- Durchführung der Interviews bis 14. Februar 2025
- Auswertung und Verschriftlichung der Ergebnisse bis 07. März 2025
Geschätzte Anzahl benötigter Arbeitstage (aktualisiert): 25 Arbeitstage
Zuschlagsvoraussetzungen
Abgeschlossenes Hochschulstudium. Expertise und Erfahrungen im Bereich soziologischer, politikwissenschaftlicher oder in angrenzenden Disziplinen verorteter Migrationsforschung.
Wir bewerten Ihr inhaltliches Angebot mit 70 % (Expertise, Herangehensweise) und Ihr finanzielles Angebot mit 30 %.
Wir streben eine gleichmäßige Repräsentation aller gesellschaftlichen Gruppen in der Arbeit des Instituts an und möchten den Anteil von Menschen mit Migrationsgeschichte, Schwarzen Personen/PoC und Menschen mit Behinderungen erhöhen und ermutigen zur Bewerbung.
Kontakt
Bitte schicken Sie Ihr Angebot mit folgenden Unterlagen bis zum 06. Januar 2025 per E-Mail mit dem Betreff “WV Digitalisierung von Aufnahmeverfahren” an unten stehenden Kontakt.
- Lebenslauf (ohne Foto) mit Bezug auf die o.g. Kompetenzen
- Referenzen (Expertise und Erfahrungen im Bereich Migration und Flucht sowie in sozialwissenschaftlicher Forschung)
- Auflistung der geschätzten Arbeitsschritte, einschließlich einer nachvollziehbaren Darlegung der angedachten Erhebungs- und Auswertungsmethode
- Geschätzte Arbeitstage für das Werk sowie zeitliche Verfügbarkeit
- Tagessatz