Die vorliegenden Anträge von Linksfraktion (Drs. 21/12342) und FDP (Drs. 21/12343) zielen beide darauf ab, durch eine Änderung des Gesetzes zum Schutz der öffentlichen Sicherheit und Ordnung (SOG) eine Pflicht zur individuellen Kennzeichnung von Vollzugsbeamt_innen der Hamburger Polizei einzuführen. Damit sollen Amtshandlungen der Polizei individuell zugeordnet werden und somit mutmaßlich rechtswidriges Verhalten — ggf. straf-, disziplinar- oder zivilrechtlich — aufgearbeitet werden können. Das Deutsche Institut für Menschenrechte begrüßt die Pläne zur Einführung einer individuellen Kennzeichnungspflicht für die Hamburger Polizei. Angesichts der Tatsache, dass die namentliche Kennzeichnung von Beamt_innen des Streifendienstes in Hamburg bereits durch die Polizeiliche Dienstvorschrift 350 geregelt ist und aus menschenrechtlicher Perspektive die Identifizierbarkeit behelmter oder maskierter Hoheitsträger_innen die zentrale Herausforderung darstellt, beschränkt sich die Stellungnahme auf eine Diskussion der Vorschläge für die chiffrierte Kennzeichnung von Polizeibeamt_innen bei geschlossenen Einsätzen.