Die Monitoring-Stelle begrüßt die Ziele des Gesetzentwurfes, namentlich die Stärkung von Selbstbestimmung und Autonomie unterstützungsbedürftiger Menschen im Vorfeld und innerhalb einer rechtlichen Betreuung im Sinne von Artikel 12 UN-Behindertenrechtskonvention, die Verbesserung der Qualität der rechtlichen Betreuung in der Anwendungspraxis und die bessere Umsetzung des Erforderlichkeitsgrundsatzes, insbesondere an der Schnittstelle zum Sozialrecht.