Am 15. Januar 2016 hat die Bundesregierung einen neuen Gesetzesentwurf zur Weiterentwicklung des Behindertengleichstellungsrechts vorgelegt. Die Monitoring-Stelle UN-BRK begrüßt diese Vorlage und das darin zum Ausdruck kommende Bestreben der Bundesregierung, das Gesetz zur Gleichstellung behinderter Menschen (BGG) im Sinne der UN-BRK weiterzuentwickeln und in der laufenden Legislatur in Kraft zu setzen. Diesem Vorhaben kommt eine erhebliche Ausstrahlungswirkung zu. Denn verschiedene Landesregierungen haben unterstrichen, dass sie das Bundesvorhaben abwarten und sich bei der Überarbeitung ihrer Landes-Behindertengleichstellungsgesetze an den Ergebnissen der Novellierung auf Bundesebene orientieren werden.