Anlässlich der öffentlichen Anhörung zu dem Gesetzesentwurf hat die Monitoring-Stelle UN-Behindertenrechtskonvention des Deutschen Instituts für Menschenrechte (UN-BRK) eine Stellungnahme beim Gesundheitsausschuss des Bundestages eingereicht.
Die Monitoring-Stelle UN-BRK begrüßt, dass die Bundesregierung vor dem Hintergrund bestehender Versorgungsdefizite bestrebt ist, die Situation von Menschen mit Intensivpflegebedarf zu verbessern und das Selbstbestimmungsrecht zu stärken. Der gegenwärtige Gesetzentwurf knüpft den Anspruch auf die intensivpflegerische Versorgung zuhause jedoch an bestehende ambulante Versorgungsstrukturen. Sind diese nicht gewährleistet, können die versicherten Personen ihr Wunsch- und Wahlrecht nicht ausüben, sondern müssen in eine vollstationäre Einrichtung umziehen. Artikel 19 UN-BRK verbrieft das Recht, zu entscheiden, wo und mit wem man leben möchte, und zwar unabhängig von Schwere und Grad der Beeinträchtigung. Die Monitoring-Stelle UN-BRK weist nachdrücklich auf die menschenrechtliche Verpflichtung zur Sicherstellung der Gesundheitsversorgung unter Achtung und Gewährleistung der unabhängigen Lebensführung und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen hin.
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