Das Institut begrüßt den von der Bundesregierung vorgelegten Entwurf eines Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetze (AGG-E), der europarechtliche und menschenrechtliche Verpflichtungen zur Antidiskriminierungsgesetzgebung umsetzt. Aus Sicht der Menschenrechte besitzt der Diskriminierungsschutz eine besondere Relevanz. Die Menschenrechte verpflichten den Staat, wirksamen Schutz gegen Diskriminierung auch durch private Akteure zu gewährleisten und den rechtlichen und institutionellen Rahmen zur Verfügung zu stellen, damit Betroffene sich wirksam gegen Diskriminierung zur Wehr setzen
können.