Die Monitoring-Stelle UN-Behindertenrechtskonvention ist der Auffassung, dass die Gleichstellungsgesetze im Lichte der UN-Behindertenrechtskonvention fortzuentwickeln sind. Teilweise ist deren Novellierung sogar zwingend, so etwa in Bezug auf den Diskriminierungsschutz. Weiter zu entwickeln sind außerdem das Verständnis von Behinderung, das Konzept der Zugänglichkeit (Barrierefreiheit), der Inklusion sowie der Partizipation von Menschen mit Behinderungen. Diesen menschenrechtlichen Prinzipien ist gerade in den behindertenspezifischen Regelungswerken Rechnung zu tragen.