In Deutschland gibt es seit zehn Jahren Gleichstellungsgesetze für Menschen mit Behinderungen. Diese sind für die heutige wie die zukünftige Gewährleistung der Rechte von Menschen mit Behinderungen im Sinne der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) von zentraler Bedeutung. Die UN-BRK stellt auch an diese Regelungswerke verbindliche inhaltliche Anforderungen. Bislang werden diese allerdings von keinem dieser Gesetze hinreichend erfüllt. Die Monitoring-Stelle zur UN-Behindertenrechtskonvention ist deshalb der Auffassung, dass die Gleichstellungsgesetze fortzuentwickeln sind. Teilweise ist deren Novellierung sogar zwingend, etwa in Bezug auf das Verständnis von Behinderung, des Diskriminierungsschutzes, des Konzeptes der Zugänglichkeit sowie der Partizipation von Menschen mit Behinderungen.