Publikationen
Information

Verschwindenlassen während der Haft

UN-Ausschuss schließt erstes Individualbeschwerdeverfahren ab

Der UN-Ausschuss zum Schutz vor dem gewaltsamen Verschwindenlassen hat Kriterien für Verschwindenlassen in Haft definiert. Die Verlegung eines Inhaftierten in Einzelhaft, ohne dessen Angehörige oder Rechtsbeistand zu informieren bei gleichzeitiger Weigerung, über den neuen Aufenthaltsort Auskunft zu geben, entspricht geheimer Haft. Mit dieser Entscheidung in einem Einzelfall aus Argentinien hat der UN-Ausschuss sein erstes Individualbeschwerdeverfahren abgeschlossen.

Nicht gedruckt erhältlich

Themen: Rechtsstaat
Herausgeber*in: Deutsches Institut für Menschenrechte

Größe: (PDF, 52 KB)
Seiten: 4
Erschienen: 08/2016

Mehr zu diesem Thema

Zum Seitenanfang springen