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Verhinderung von Folter und Misshandlung – kein Thema für Deutschland?

Im April 2013 überprüften die Vereinten Nationen die Umsetzung des Zusatzprotokolls zur UN-Antifolterkonvention in Deutschland. Dieses verpflichtet die Vertragsstaaten, zur Prävention von Folter an Orten, an denen Personen die Freiheit entzogen wird, unabhängige internationale und nationale Besuchsmechanismen zu etablieren. Die Vereinten Nationen wiesen in ungewöhnlich scharfer Form darauf hin, dass die „Nationale Stelle zur Verhütung von Folter“ in Wiesbaden die völkerrechtlichen Anforderungen nicht erfülle, und mahnten grundlegende Veränderungen an. Diese sind bislang ausgeblieben. Das Deutsche Institut für Menschenrechte fordert politische Konsequenzen, die über eine moderate Erhöhung des Budgets der Stelle weit hinausgehen.

Nicht gedruckt erhältlich

Themen: Rechtsstaat
Herausgeber*in: Deutsches Institut für Menschenrechte

Größe: (PDF, 81 KB)
ISSN: 2190-9121 (PDF)
URN: urn:nbn:de:0168-ssoar-392816
Seiten: 4
Erschienen: 06/2014

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