Die Bundesregierung hat 2011 einen Nationalen Aktionsplan verabschiedet, um politische Maßnahmen zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention zu ergreifen. Derzeit überarbeitet sie den Aktionsplan. Aus diesem Anlass fordert die Monitoring-Stelle zur UN-Behindertenrechtskonvention im aktuell 1/2015, neue Maßnahmen stärker an der Verwirklichung der einzelnen Rechte der Konvention zu orientieren und bestehende Probleme gezielt und wirkungsvoll anzugehen.