Heiner Bielefeldt, UN-Sonderberichterstatter über das Recht auf Religions- und Weltanschauungsfreiheit, stellte am 9. März 2016 seinen neuen Bericht „Two closely interrelated rights: freedom of religion or belief and freedom of opinion and expression“ dem UN-Menschenrechtsrat vor. Der UN-Sonderberichterstatter Bielefeldt unterstreicht in seinem Bericht: Das Recht auf Religions- und Weltanschauungsfreiheit und das Recht auf Meinungsfreiheit sind eng miteinander verbunden. Beide Rechte verfolgen ähnliche Ziele und stärken sich gegenseitig. Sie ermöglichen offene und ehrliche Debatten, die zwischen Religionsgemeinschaften und in der gesamten Gesellschaft Vertrauen schaffen. Daher fördern beide Rechte offene und demokratische Gesellschaften. Für die erforderliche Debattenkultur stellt der Bericht einige Regeln auf, arbeitet die Grenzen der Freiheitsrechte heraus und gibt zudem positive Beispiele.
Das Institut hat den Text auf Deutsch zusammengefasst und einen Teil der Empfehlungen übersetzt.