Potenzial und Grenzen der UN-Behindertenrechtskonvention für die gerichtliche Praxis
Fachtagung am 9. November 2018
Die UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) beschäftigt seit ihrem Inkrafttreten im März 2009 die Gerichte und die Jurist_innen in Deutschland. Welches Potenzial und welche Grenzen stellt die UN-BRK folglich für diegerichtliche Praxis in Deutschland dar? Und welche Erfahrungen haben Richter_innen der Sozialgerichtsbarkeit bzw. Rechtsanwält_innen des Sozialrechts im Hinblick auf die Anwendbarkeit der Konvention gesammelt? Diese Fragen standen im Fokus einer nicht-öffentlichen Fachtagung, die am 19. November 2018 von der Monitoring-Stelle zur UN-Behindertenrechtskonvention in Kooperation mit dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales in Berlin veranstaltet wurde.
Die Monitoring-Stelle UN-BRK appelliert an die Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin den vom Ausschuss für Bildung, Schule und Kultur vorgelegten Antrag bezüglich der Einrichtung eines Förderzentrums in Neukölln abzulehnen. Durch die Errichtung…
Der UN-Fachausschuss für die Rechte von Menschen mit Behinderungen hat am 3. Oktober 2023 die Abschließenden Bemerkungen zur kombinierten zweiten und dritten Staatenprüfung Deutschland verabschiedet. Der Ausschuss beurteilt darin den Stand der Umsetzung der…
Die Bundes-Länder müssen die UN-Behinderten-Rechts-Konvention umsetzen.
Sie müssen einen Plan schreiben, wie sie das machen wollen.
Dieser Plan heißt Aktions-Plan. Die Monitoring-Stelle hat Ideen, wie man einen guten Aktions-Plan schreiben kann.
Dabei ist…
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