In merkwürdigem Kontrast zu der Empörung, die die Bilder von Abu Ghraib allseits hervorrufen, findet in Deutschland eine Debatte darüber statt, ob Folter unter bestimmten Umständen als letztes Mittel zur Abwehr schwerwiegender Gefahren nicht doch gestattet sein sollte. Heiner Bielefeldt bezieht entschieden Stellung: Folter und Rechtsstaat sind unvereinbar.