Das deutsche Recht enthält nur auf den ersten Blick dieselben Gewährleistungen, wie wir sie in den Menschenrechten finden; gerade das Arbeitsrecht ist oft eng mit institutionellen und historischen Kontexten verknüpft. Die Auseinandersetzung mit dem Völkerrecht kann Ideen für Neuinterpretationen geben, die einen Sachverhalt in ein anderes Licht setzen. Die vorliegende Handreichung erläutert, wie das Mehrebenensystem des internationalen Menschenrechtsschutzes im arbeitsrechtlichen Mandat genutzt werden kann. Der Fokus liegt dabei auf dem Diskriminierungsschutz.