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Policy Paper

Kirchliches Selbstbestimmungsrecht und individuelles Arbeitsrecht

Eine menschenrechtliche Bewertung

Die eigene Religion, die sexuelle Orientierung oder der Wunsch, nach einer gescheiterten Ehe wieder zu heiraten, können eine Anstellung bei einem kirchlichen Träger ausschließen oder eine Kündigung nach sich ziehen. Kam es deswegen in der Vergangenheit zu einem Streit, räumten die Gerichte dem Selbstbestimmungsrecht der Kirchen in der Regel den Vorrang ein.

Das Bundesverfassungsgericht unterstrich Ende 2014 erneut die Bedeutung des Selbstbestimmungsrechts der Religionsgemeinschaften. Damit könnte der Eindruck entstehen, das Verhältnis der Religionsfreiheit der beiden großen Kirchen in Deutschland zu den individuellen Grund- und Menschenrechten ihrer Mitarbeitenden sei abschließend zugunsten der kirchlichen Position geklärt. Das ist jedoch nicht der Fall. Das Gericht hob ebenso die Notwendigkeit hervor, die widerstreitenden Rechtspositionen ergebnisoffen abzuwägen.

Das Paper fordert dazu auf, in Deutschland das Verhältnis zwischen dem kirchlichen Selbstbestimmungsrecht und den individuellen Menschenrechten der Beschäftigten und der Bewerberinnen und Bewerber neu auszutarieren. Dazu führt es in die Debatten bei den Kirchen ein, stellt den menschenrechtlichen Rahmen dar und setzt sich mit der deutschen und europäischen Rechtsprechung auseinander. Mit Empfehlungen an die Arbeitsgerichtsbarkeit, den Gesetzgeber sowie an die evangelische und katholische Kirche.

Nicht gedruckt erhältlich

Autor*in: Sebastian Müller
Themen: Rechtsstaat
Herausgeber*in: Deutsches Institut für Menschenrechte

Größe: (PDF, 227 KB)
ISBN: 978-3-945139-65-3 (PDF)
ISSN: 1614-2195 (PDF)
Seiten: 29
Erschienen: 04/2015

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