Das Recht, zu wählen und gewählt zu werden, ist nicht irgendein Recht. In einem demokratischen Gemeinwesen ist das Wahlrecht das politische Grundrecht schlechthin. Es steht grundsätzlich unterschiedslos jeder erwachsenen Staatsbürgerin und jedem erwachsenen Staatsbürger zu. Menschen mit Behinderungen sollen bei Wahlen gleichberechtigt sein: Diese immer noch nicht selbstverständliche Forderung wurde durch die 2006 verabschiedete UN-Behindertenrechtskonvention (BRK) dauerhaft ins Bewusstsein gerückt. In Bezug auf Deutschland werden aus dieser Perspektive zwei Problemfelder erkennbar: erstens die Gewährleistung einer barrierefreien Ausübung des Wahlrechts und zweitens die gesetzliche Anerkennung des Wahlrechts aller Menschen mit Behinderungen. Mit Blick auf beide Aspekte wird im Poliy Paper Nr. 18 die Problemsituation dargestellt, der bestehende Handlungsbedarf aufgezeigt und dieser menschenrechtlich begründet. Mit Empfehlungen an Regierung, Parlament, Parteien und Akteure der Zivilgesellschaft.
2., überarbeitete Auflage