Das Fachgespräch zum Thema „Menschenrechte in der sozialgerichtlichen Praxis - Auftrag, Potential und Grenzen einer menschenrechtskonformen Auslegung sozialrechtlicher Vorschriften am Beispiel der UN-Behindertenrechtskonvention“ fand am 6. März 2015 mit Unterstützung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales in Berlin statt. Im Mittelpunkt standen dabei folgende Fragen: Welche Bedeutung hat die UN-BRK für die sozialgerichtliche Rechtsprechung? Welche Rolle spielen Menschenrechte bei der Entscheidungsfindung? Und wie können Richterinnen und Richter noch stärker für die Vorgaben der Konvention sensibilisiert werden? Die Diskussion machte deutlich, dass die Anwendung der Menschenrechte von Menschen mit Behinderungen in der Sozialrechtsprechung bisher unzureichend etabliert ist und die Potentiale der Konvention noch bei Weitem nicht ausgeschöpft werden.