Im Zuge der Berichtsprüfung hat sich die Monitoring-Stelle im Februar 2014 mit einer Eingabe an den UN-Fachausschuss für die Rechte von Menschen mit Behinderungen gewandt. Sie hat dem Fachausschuss Hinweise auf ausgewählte Umsetzungsfelder der UN-BRK gegeben und Vorschläge gemacht, welche Umsetzungsfelder vertieft werden sollten und welche Fragen zur weiteren Klärung von Deutschland zu beantworten wären.
Die Original-Eingabe der Monitoring-Stelle vom Februar 2014 ist in englischer Sprache. Hier finden Sie die Eingabe in deutscher Übersetzung.