Die politische Teilhabe von Menschen mit geistigen Behinderungen betreffend, hinkt Deutschland im europäischen Vergleich hinterher. So sind behinderte Menschen von Gesetzes wegen vom aktiven und passiven Wahlrecht ausgeschlossen, wenn bei ihnen eine Betreuung in allen Angelegenheiten angeordnet wurde, oder wenn sie im Rahmen eines Maßregelvollzugs in einem psychiatrischen Krankenhaus untergebracht sind. Im aktuell 05/2012 wird das Problem näher betrachtet.