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Das Fakultativprotokoll zum UN-Sozialpakt – Warum die Ratifikation durch Deutschland notwendig ist

Das Fakultativprotokoll zum UN-Sozialpakt wurde viele Jahre verhandelt. Seine Ratifikation würde für die seit 1973 für Deutschland verbürgten wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Rechte unter anderem eine Individualbeschwerdemöglichkeit etablieren. Deutschland war während der Entstehung des Fakultativprotokolls ein verlässlicher Fürsprecher. Seit 2009 prüft die Bundesregierung die deutsche Ratifikation des Protokolls. Nachdem zunächst für Ende 2010 ein Kabinettsbeschluss über die Ratifikation angekündigt war, scheint nun der Prozess auf unbestimmte Zeit ausgesetzt zu sein. Das vorliegende „aktuell 02/ 2011“ stellt das Fakultativprotokoll vor und wirbt für eine zügige Zeichnung und Ratifikation durch Deutschland.

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Themen: Rechtsstaat, Wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte
Herausgeber*in: Deutsches Institut für Menschenrechte

Größe: (PDF, 191 KB)
ISSN: 2190-9121 (PDF)
URN: urn:nbn:de:0168-ssoar-316929
Seiten: 5
Erschienen: 04/2011

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