Das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes zum Antiterrordateigesetz räumt dem Gesetzgeber eine Frist bis Ende 2014 ein, um das Gesetz neu zu formulieren. Der Koalitionsvertrag bekennt sich ausdrücklich zur Neufassung des Gesetzes nach den Vorgaben aus Karlsruhe. Ein Bericht aus dem Bundesministerium des Innern lässt jedoch befürchten, dass der zu erwartende Gesetzentwurf hinter den Vorgaben zurückbleibt. Das Deutsche Institut für Menschenrechte fordert deshalb, dem Menschenrechtsschutz bei der Novellierung umfassend Rechnung zu tragen.