SGB VIII: Ungleichbehandlung beenden - alle Kinder, Jugendlichen und Familien unterstützen
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Meldung
Derzeit findet ein Beteiligungs- und Dialogprozess zur Modernisierung der Kinder- und Jugendhilfe statt. Ein reformiertes Achtes Sozialgesetzbuch (SGB VIII) muss nach Ansicht des Deutschen Instituts für Menschenrechte alle Kinder, Jugendlichen und Familien unterstützen. Die bisherige Aufteilung der Zuständigkeiten für Kinder und Jugendliche mit und ohne Behinderungen führt zu Ungleichbehandlungen. Die Monitoring-Stelle UN-Behindertenrechtskonvention und die Monitoring-Stelle UN-Kinderrechtskonvention sprechen sich daher für den Abbau diskriminierender Strukturen und die Schaffung eines inklusiven SGB VIII aus.
Am 17. und 18. September tagt die Arbeitsgruppe „SGB VIII: Mitreden – Mitgestalten“ zum Thema „Mehr Inklusion/Wirksames Hilfesystem/Weniger Schnittstellen“ unter der Leitung der Parlamentarischen Staatssekretärin Caren Marks (Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend). In der Arbeitsgruppe diskutieren Akteur_innen aus den Bereichen der Kinder- und Jugendhilfe, der Behindertenhilfe, der Gesundheitshilfe sowie von Bund, Ländern und Kommunen die grundlegenden Themen und Bereiche für die Modernisierung der Kinder- und Jugendhilfe auf Grundlage des Kinder- und Jugendstärkungsgesetzes (KJSG).
Das KJSG wurde zwar vom Bundestag beschlossen, trat aber nicht in Kraft. Es sah in der vom Bundestag beschlossenen Fassung sowie im Regierungsentwurf jedoch nur einzelne Regelungen für eine stärker inklusive Ausrichtung der Programmatik der Kinder-und Jugendhilfe insgesamt sowie der Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen und Kindertagespflege vor, nicht aber die inklusive Ausgestaltung des SGB VIII.
Eine Ungleichbehandlung, die den Diskriminierungsverboten der UN-BRK und der UN-KRK widerspricht
Aktuell ist das System der Kinder- und Jugendhilfe, der Behindertenhilfe und der Gesundheitshilfe in Deutschland nach wie vor in seinen sachlichen Zuständigkeiten für Minderjährige entlang von Behinderung geteilt. So werden Kinder und Jugendliche ohne Behinderungen oder mit einer (drohenden) seelischen Behinderung sowie ihre Familien vom Kinder- und Jugendhilfesystem unterstützt. Kinder und junge Menschen, die eine andere (drohende) Behinderung haben, fallen hingegen in die sachliche Zuständigkeit der Sozialämter. Dies führt zu Ungleichbehandlungen von Kindern und Jugendlichen in Deutschland, die den Diskriminierungsverboten der UN-Behindertenrechtskonvention sowie der UN-Kinderrechtskonvention widersprechen.
Die Monitoring-Stelle UN-Kinderrechtskonvention des Deutschen Instituts für Menschenrechte ist der Einladung gefolgt, zum Gesetzentwurf der Landesregierung Nordrhein-Westfalen „Gesetz zur unabhängigen Beauftragten für Kinderschutz und Kinderrechte oder zum…
Die Monitoring-Stelle UN-Kinderrechtskonvention des Deutschen Instituts für Menschenrechte hat im Auftrag des Hessischen Ministeriums für Soziales und Integration im Zeitraum 2023–2024 das Monitoring der Kinder- und Jugendrechte in Hessen durchgeführt. Im…
Für alle Menschen unter 18 Jahren gilt die UN-Kinderrechtskonvention mit ihren Schutz-, Förder- und Beteiligungsrechten. Das Institut setzt sich für die Umsetzung und Einhaltung der UN-KRK ein.
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