Selbstbestimmt Leben und Inklusion in die Gemeinschaft
·
Meldung
Menschen mit Behinderungen haben das gleiche Recht auf ein selbstbestimmtes Leben und Inklusion in die Gemeinschaft wie Menschen ohne Behinderungen. Artikel 19 der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) betont ihr Wunsch- und Wahlrecht im Hinblick auf die Frage wie, wo und mit wem sie leben möchten. Menschen mit Behinderungen dürfen nicht gezwungen sein, in einer bestimmten Wohnform zu leben, um Unterstützung zu erhalten. Öffentliche Einrichtungen müssen barrierefrei gestaltet sein, damit alle Bürger_innen gleichberechtigten Zugang haben.
Artikel 19 UN-BRK fordert den Abbau stationärer Einrichtungen
Welche Schritte zur Umsetzung von Artikel 19 UN-BRK notwendig sind und welche Verpflichtungen sich für die Mitgliedstaaten der Konvention ergeben, erörtert der UN-Ausschuss fürdie Rechte von Menschen mit Behinderungen in seiner Allgemeinen Bemerkung Nr. 5. Zentral ist dabei die Forderung des Abbaus stationärer Einrichtungen zugunsten des ambulanten Wohnens (Deinstitutionalisierung) unter Einbeziehung von Menschen mit Behinderungen und ihrer Selbstvertretung. Die deutsche Übersetzung der Allgemeinen Bemerkung ist nun auf der Webseite des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales abrufbar. Eine Übersetzung in Leichte Sprache wird noch erstellt und zu einem späteren Zeitpunkt verfügbar gemacht.
Die Allgemeinen Bemerkungen als Orientierungsrahmen für die Umsetzung der UN-BRK
Zum Hintergrund: Der UN-Ausschuss für die Rechte von Menschen mit Behinderungen äußert sich regelmäßig grundsätzlich zum Verständnis und zur Auslegung einzelner Artikel der UN-Behindertenrechtskonvention. Diese Dokumente werden General Comments genannt (deutsch: Allgemeine Bemerkungen). Der Ausschuss nimmt darin zur inhaltlichen Bedeutung und Tragweite der UN-Behindertenrechtskonvention Stellung und bietet eine völkerrechtliche Interpretation einzelner Rechte und Bestimmungen. Er gibt den Vertragsstaaten konkrete Vorgaben, sowohl für die Einhaltung und Umsetzung der UN-BRK als auch für die zukünftige Berichterstattung. Dabei stützt er sich auf seine Erfahrungen mit den Staatenberichtsprüfungen und bezieht auch Dokumente anderer Menschenrechtsgremien mit ein.
Die Monitoring-Stelle UN-BRK appelliert an die Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin den vom Ausschuss für Bildung, Schule und Kultur vorgelegten Antrag bezüglich der Einrichtung eines Förderzentrums in Neukölln abzulehnen. Durch die Errichtung…
Der UN-Fachausschuss für die Rechte von Menschen mit Behinderungen hat am 3. Oktober 2023 die Abschließenden Bemerkungen zur kombinierten zweiten und dritten Staatenprüfung Deutschland verabschiedet. Der Ausschuss beurteilt darin den Stand der Umsetzung der…
Menschen mit Behinderungen sind stärker von Diskriminierung betroffen und in ihren Teilhabemöglichkeiten eingeschränkt als Menschen ohne Behinderungen.
Wir verwenden Cookies. Einige sind notwendig für die Funktion der Website, andere helfen uns, die Website zu verbessern. Um unseren eigenen Ansprüchen beim Datenschutz gerecht zu werden, erfassen wir lediglich anonymisierte Nutzer*innendaten mit „Matomo“. Um unser Internetangebot für Sie ansprechender zu gestalten, binden wir außerdem externe Inhalte ein.