Ratifikation des Fakultativprotokolls zum UN-Sozialpakt sollte zügig erfolgen
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Meldung
Der Ausschuss für Menschenrechte und humanitäre Hilfe des Deutschen Bundestages hat heute erneut über die Ratifikation des Fakultativprotokolls zum UN-Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte (UN-Sozialpakt) debattiert. Deutschland prüft seit Längerem die Ratifikation dieses Rechtsinstrumentes, das Einzelpersonen die Möglichkeit eröffnet, sich vor dem UN-Ausschuss für wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte über eine Verletzung ihrer Rechte zu beschweren (Individualbeschwerdeverfahren).
Individualbeschwerdeverfahren sind ein sinnvolles Instrument
Michael Windfuhr, Stellvertretender Direktor des Deutschen Instituts für Menschenrechte und Mitglied im UN-Ausschuss für wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte, sagte heute: „Individualbeschwerdeverfahren sind im Menschenrechtsschutzsystem ein notwendiges und ausgesprochen sinnvolles Instrument. Dies gilt insbesondere für die Entwicklung eines klaren Verständnisses der wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Rechte: Durch Individualbeschwerdeverfahren können konkrete Auslegungsfragen des seit 1976 für die Bundesrepublik verbindlichen UN-Sozialpaktes geklärt werden – und dies stets im Dialog mit dem Staat, so sieht es das Fakultativprotokoll zum Pakt vor. Der UN-Ausschuss für wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte hat in den letzten Jahren eine Spruchpraxis einschließlich strenger Prüfkriterien entwickelt, wodurch die Auffassungen des Ausschusses für die Vertragsstaaten einschätzbar und nachvollziehbar sind. Daher wäre es gut, wenn die Bundesregierung dem Bekenntnis des Koalitionsvertrages folgend, nun die Ratifikation des Fakultativprotokolls vollzieht. Deutschland hat die Individualbeschwerdeverfahren für alle anderen UN-Menschenrechtsabkommen, denen die Bundesrepublik beigetreten ist, akzeptiert. Auch das vereinzelt vorgebrachte Argument, wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte seien nicht justiziabel, ist schon seit Langem nicht mehr haltbar, angesichts der Verankerung ebendieser Rechte in unserem nationalen Rechtssystem sowie der Anerkennung und Weiterentwicklung dieser Rechte durch das Bundesverfassungsgericht oder den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte.“
Publikation liefert Argumente für die Debatte über die Ratifikation
Deutschland hatte die Entstehung des Fakultativprotokolls unterstützt und im internationalen Diskurs auf dessen Bedeutung für die Stärkung der wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Rechte hingewiesen, jedoch das Protokoll bislang selbst weder gezeichnet noch ratifiziert. Im Koalitionsvertrag vom 12. März 2018 hat sich die Bundesregierung dazu bekannt, die Ratifikation des Fakultativprotokolls zum UN-Sozialpakt anzustreben.
Vor dem Hintergrund bisher ergangener Auffassungen („views“) in Individualbeschwerdeverfahren des UN-Ausschusses für wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte erläutert eine aktuelle Publikation des Instituts die Arbeitsweise des Ausschusses im Individualbeschwerdeverfahren und stellt ausgewählte Aspekte der bisherigen Praxis vor. Sie stellt damit Informationen und Argumente bereit für die deutsche Debatte über die Ratifikation dieses zusätzlichen Rechtsinstruments.
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