Monitoring-Stelle veröffentlicht Evaluations-Bericht zum Bremer Aktionsplan
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Meldung
Im Dezember 2018 wurde die Monitoring-Stelle UN-Behindertenrechtskonvention des Deutschen Instituts für Menschenrechte von der Bremer Senatorin für Soziales, Jugend, Frauen, Integration und Sport beauftragt, eine Evaluierung des „Aktionsplans zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention im Land Bremen“ durchzuführen. Die Ergebnisse dieser Überprüfung liegen nun in Form eines Evaluations-Berichtes vor.
Bei der Evaluation hat die Monitoring-Stelle unter anderem untersucht, wie der Aktionsplan entstanden ist, welche Akteur_innen daran beteiligt waren und auf welcher Art und Weise er die Verpflichtungen aus der UN-Behindertenrechtskonvention sowie ausgewählte Dokumente des UN-Fachausschusses für die Rechte von Menschen mit Behinderungen berücksichtigt. In dem Bericht werden Empfehlungen für die geplante Fortschreibung des Aktionsplans in Hinblick auf die Prozesse der Erarbeitung und Inhalte der Konvention ausgesprochen.
Am 13. Februar findet in Bremen die Auftaktveranstaltung zur Fortschreibung des Aktionsplans statt, auf der die Monitoring-Stelle die Ergebnisse der Evaluation vorstellt.
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