Mehr Selbstbestimmung für Kinder mit Varianten der Geschlechtsentwicklung
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Meldung
13.01.2020 · Meldung
Seit langem kritisieren verschiedene UN-Ausschüsse die medizinische Praxis in Deutschland, operative Eingriffe an den inneren oder äußeren Geschlechtsmerkmalen von Kindern vorzunehmen, um das körperliche Erscheinungsbild des Kindes an das des männlichen oder weiblichen Geschlechts anzugleichen.
Entsprechend einer Verabredung im Koalitionsvertrag regelt der aktuelle Gesetzesentwurf der Bundesregierung ein Verbot zielgerichteter geschlechtsangleichender Behandlungen von Kindern mit Varianten der Geschlechtsentwicklung.
Am 13. Januar hat Claudia Kittel, Leiterin der Monitoring-Stelle UN-Kinderrechtskonvention des Deutschen Instituts für Menschenrechte, in einer öffentlichen Anhörung des Bundestagsausschusses für Recht und Verbraucherschutz aus kinderrechtlicher Perspektive zu dem Gesetzentwurf Stellung genommen.
Dieser sei ausdrücklich zu begrüßen, so Claudia Kittel, denn operative Eingriffe sollten nur noch vorgenommen werden können, wenn der Eingriff nicht bis zu einer selbstbestimmten Entscheidung des Kindes aufgeschoben werden könne. Damit würden das geschlechtliche Selbstbestimmungsrecht der Kinder und die Rechtsposition von Kindern als Träger_innen eigener Rechte besonders gestärkt.
Ausnahmen unterliegen einem familiengerichtlichen Vorbehalt. Der Gesetzentwurf sieht dazu - im Zuge eines sogennanten „vereinfachten Verfahrens“ - eine Kindeswohlermittlung durch eine interdisziplinäre Kommission vor. „Die hier gewählte Lösung entspricht in hohem Maße den Vorgaben der UN-Kinderrechtskonvention“, sagte Claudia Kittel. Die Monitoring-Stelle UN-Kinderrechtskonvention wünsche sich jedoch, dass diese Kommission durch eine Interessenvertretung des Kindes und eine entsprechend qualifizierte intergeschlechtliche Person (sogenannte Peer-Beratung) ergänzt wird.
Die Monitoring-Stelle begrüßt die im Gesetzentwurf vorgesehene Verlängerung der Aufbewahrungsfrist für Patient_innenakten. Diese verspreche für die betroffenen Kinder, die zum Zeitpunkt des Eingriffs oft Neugeborene oder Kleinkinder seien, erhöhte Chancen, auch später noch einen erleichterten Zugang zu allen für sie höchstpersönlich wichtigen Informationen zu bekommen. Die Monitoring-Stelle regt in diesem Zusammenhang an, dass zusätzlich alle Eingriffe an inneren und äußeren Geschlechtsmerkmalen in einem Register festgehalten werden, um so den Zugang zu den für die betroffenen Personen wichtigen Dokumenten zusätzlich zu erleichtern.
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