Institut begrüßt Bundesverfassungsgerichts-Entscheidung zur Triage
·
Pressemitteilung
Berlin. Anlässlich der heute veröffentlichten Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (1 BvR 1541/20) zur Triage erklärt Beate Rudolf, Direktorin des Deutschen Instituts für Menschenrechte:
„Wir begrüßen die Entscheidung des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts. Das Gericht hat in aller Deutlichkeit klargestellt, dass der Gesetzgeber unverzüglich handeln muss. Er muss nach dem Grundgesetz und im Lichte der UN-Behindertenrechtskonvention dafür Sorge tragen, dass jede Benachteiligung wegen einer Behinderung bei der Verteilung pandemiebedingt knapper intensivmedizinischer Behandlungsressourcen wirksam verhindert wird.
Damit ist dem Deutschen Bundestag aufgegeben, den Rahmen für Triage-Situationen so zu regeln, dass die grundlegenden Wertentscheidungen des Grundgesetzes geachtet werden und dem Diskriminierungsschutz im Sinne der UN-Behindertenrechtskonvention entsprochen wird.
Wir empfehlen dem Bundesgesetzgeber, Entscheidungskriterien für die Triage festzulegen und durch geeignete verfahrensrechtliche Regelungen zu flankieren. Das Gesetzgebungsverfahren muss sofort und unter Beteiligung der betroffenen Disziplinen und Interessenvertretungen, unter anderem von Menschen mit Behinderungen und Älteren, in Gang gesetzt werden.
Aus der Entscheidung ergibt sich auch, dass Ärzt*innen bereits jetzt bei der Prognose, ob ein*e Patient*in die Intensiv-Therapie überlebt, nicht an eine Behinderung anknüpfen dürfen.“
Die Monitoring-Stelle UN-BRK appelliert an die Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin den vom Ausschuss für Bildung, Schule und Kultur vorgelegten Antrag bezüglich der Einrichtung eines Förderzentrums in Neukölln abzulehnen. Durch die Errichtung…
Der UN-Fachausschuss für die Rechte von Menschen mit Behinderungen hat am 3. Oktober 2023 die Abschließenden Bemerkungen zur kombinierten zweiten und dritten Staatenprüfung Deutschland verabschiedet. Der Ausschuss beurteilt darin den Stand der Umsetzung der…
Menschen mit Behinderungen sind stärker von Diskriminierung betroffen und in ihren Teilhabemöglichkeiten eingeschränkt als Menschen ohne Behinderungen.
Wir verwenden Cookies. Einige sind notwendig für die Funktion der Website, andere helfen uns, die Website zu verbessern. Um unseren eigenen Ansprüchen beim Datenschutz gerecht zu werden, erfassen wir lediglich anonymisierte Nutzer*innendaten mit „Matomo“. Um unser Internetangebot für Sie ansprechender zu gestalten, binden wir außerdem externe Inhalte ein.