Corona-Aufholprogramme an Schulen
Gleiche Bildungschancen für alle Kinder nachhaltig verwirklichen
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Pressemitteilung
Berlin. Anlässlich der Debatte um Aufhol- und Unterstützungsprogramme für Schüler_innen in den Sommerferien erklärt Beate Rudolf, Direktorin des Deutschen Instituts für Menschenrechte:
„Die für die Sommerferien und das neue Schuljahr geplanten Aufhol- und Unterstützungsprogramme für Kinder und Jugendliche sollten die psychosoziale, emotionale und körperliche Entwicklung ebenso in den Blick nehmen wie das Aufholen von Lernrückständen. Zum Menschenrecht auf Bildung gehören nicht nur die Entwicklung prüfbarer, in der Arbeitswelt verwertbarer Kompetenzen, sondern gerade auch die Entfaltung der Persönlichkeit und die Förderung gesellschaftlicher Beteiligung. Kinder haben zudem ein Recht auf Spiel und Freizeit und müssen sich von den schwierigen Pandemiebedingungen erholen können. Neben der Schule sollten deshalb ebenso Kitas, Kindertreffpunkte und Jugendzentren in die Programme einbezogen werden.
Wir begrüßen, dass die Politik mit den Unterstützungsprogrammen der Bildungsbenachteiligung entgegenwirken will. Diese Bildungsnachteile existierten bereits vor der Covid-19-Pandemie und wurden durch sie aufgezeigt und verschärft. Jetzt sollte die Gelegenheit genutzt werden, um für alle Kinder und Jugendlichen gleiche Bildungschancen zu verwirklichen. Dafür müssen die unterschiedlichen Dimensionen von Diskriminierung in der Bildung angegangen werden, etwa Diskriminierung aufgrund von sozioökonomischen Verhältnissen, fehlenden Sprachkenntnissen, Migrations- und Fluchtgeschichte oder Behinderung. Um betroffenen Kindern und Jugendlichen gleiche Bildungschancen zu ermöglichen, müssen beispielsweise digitale Angebote weiterentwickelt, Unterstützungsangebote wie Förderunterricht, Lernbegleitung und Hausaufgabenhilfen ausgebaut und pädagogische Fachkräfte in Bezug auf Diskriminierungsschutz und Menschenrechtsbildung aus- und weitergebildet werden.“
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