Kinder und Jugendliche können in unterschiedlichen Kontexten mit der Justiz in Berührung kommen, als Zeug*innen, als Betroffene, oder auch als Beschuldigte im Jugendstrafverfahren. Die Verfahren berühren existenzielle und höchstpersönliche Fragestellungen, mit möglicherweise weitreichenden Folgen für das Leben der Kinder und Jugendlichen. Deshalb fordert die UN-Kinderrechtskonvention (UN-KRK), Kinder und Jugendliche in allen sie betreffenden Gerichtsverfahren anzuhören (Artikel 12 Absatz 2).
Rechte von Beschuldigten im Jugendstrafverfahren stärker berücksichtigen
Im politischen Diskurs um eine kindgerechte Justiz in Deutschland gilt es auch die Rechte von jungen Beschuldigten zu beachten. Kinder und Jugendliche als Beschuldigte werden explizit von der UN-KRK (Artikel 40) und von den Leitlinien des Europarates für eine kindgerechte Justiz gestärkt. Dennoch werden sie im politischen Diskurs noch zu wenig beachtet. Die Monitoring-Stelle UN-KRK des Deutschen Instituts für Menschenrechte, die Koordinierungsstelle Kinderrechte des Deutschen Kinderhilfswerkes und die Deutsche Vereinigung für Jugendgerichte und Jugendgerichtshilfen e.V. wollen die Rechte von Beschuldigten sowie die Grundsätze einer kindgerechten Justiz in der Praxis des Jugendstrafrechts stärker in den Fokus rücken. Zusammen wollen die Organisationen Handlungsfelder zur Stärkung einer kindgerechten Justiz im Jugendstrafrecht identifizieren und entsprechende Empfehlungen formulieren.
Kinderrechtsbasierte Kritieren für eine kindgerechte Justiz
Die Monitoring-Stelle UN-KRK und die Koordinierungsstelle Kinderrechte kooperieren bereits seit mehreren Jahren und setzen sich für eine flächendeckende und strukturell verankerte kindgerechte Justiz in Deutschland ein. Zuletzt haben die beiden Organisationen ein Pilotprojekt zu „kinderrechtsbasierten Kriterien im familiengerichtlichen Verfahren“ durchgeführt. Im Juni 2022 wurden die Ergebnisse aus der wissenschaftlichen Erprobung durch die Katholische Hochschule NRW vorgestellt: Kinderrechtsbasierte Kriterien helfen, indem sie den Verfahrensbeteiligten praktische Tipps an die Hand geben, wie die Rechte von Kindern und Jugendlichen konkret umgesetzt werden können.
Derzeit ist auf Basis des „Praxisleitfaden zur Anwendung kindgerechter Kriterien für das Strafverfahren“ des Nationalen Rates gegen sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen ein Mapping in Arbeit, durch das überprüft werden soll, wie die Leitlinien zur kindgerechten Justiz im strafrechtlichen Verfahren in der Praxis in Deutschland umgesetzt werden.
Die Monitoring-Stelle UN-Kinderrechtskonvention des Deutschen Instituts für Menschenrechte ist der Einladung gefolgt, zum Gesetzentwurf der Landesregierung Nordrhein-Westfalen „Gesetz zur unabhängigen Beauftragten für Kinderschutz und Kinderrechte oder zum…
Die Monitoring-Stelle UN-Kinderrechtskonvention des Deutschen Instituts für Menschenrechte hat im Auftrag des Hessischen Ministeriums für Soziales und Integration im Zeitraum 2023–2024 das Monitoring der Kinder- und Jugendrechte in Hessen durchgeführt. Im…
Für alle Menschen unter 18 Jahren gilt die UN-Kinderrechtskonvention mit ihren Schutz-, Förder- und Beteiligungsrechten. Das Institut setzt sich für die Umsetzung und Einhaltung der UN-KRK ein.
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