Das Persönliche Budget für Menschen mit Behinderungen
·
Meldung
Ein wichtiges Ziel der UN-Behindertenrechtskonvention ist es, Menschen mit Behinderungen ein selbstbestimmteres Leben zu ermöglichen. In Deutschland wurde 2001 das sogenannte Persönliche Budget gesetzlich verankert, um Menschen mit Behinderungen in ihrem Selbstbestimmungsrecht zu stärken. Die Betroffenen sollen sich damit die für sie notwendigen Leistungen zur gesellschaftlichen Teilhabe eigenständig organisieren und können diese im Rahmen des vorgegebenen Anspruchs und Budgets frei auswählen. Die vorliegende Information erläutert die Grundlagen des Persönlichen Budgets in Deutschland und beschreibt die Anforderungen an eine personenzentrierte Unterstützung, die sich aus den menschenrechtlichen Vorgaben der UN-Behindertenrechtskonvention ergeben. Zudem gibt sie Hinweise, wie die derzeit noch bestehenden strukturellen Probleme gelöst werden können und wie das Persönliche Budget konventionskonform anzuwenden ist.
Die Monitoring-Stelle UN-BRK appelliert an die Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin den vom Ausschuss für Bildung, Schule und Kultur vorgelegten Antrag bezüglich der Einrichtung eines Förderzentrums in Neukölln abzulehnen. Durch die Errichtung…
Der UN-Fachausschuss für die Rechte von Menschen mit Behinderungen hat am 3. Oktober 2023 die Abschließenden Bemerkungen zur kombinierten zweiten und dritten Staatenprüfung Deutschland verabschiedet. Der Ausschuss beurteilt darin den Stand der Umsetzung der…
Menschen mit Behinderungen sind stärker von Diskriminierung betroffen und in ihren Teilhabemöglichkeiten eingeschränkt als Menschen ohne Behinderungen.
Wir verwenden Cookies. Einige sind notwendig für die Funktion der Website, andere helfen uns, die Website zu verbessern. Um unseren eigenen Ansprüchen beim Datenschutz gerecht zu werden, erfassen wir lediglich anonymisierte Nutzer*innendaten mit „Matomo“. Um unser Internetangebot für Sie ansprechender zu gestalten, binden wir außerdem externe Inhalte ein.