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Branchendialog Energiewirtschaft: Publikation zu menschenrechtlichen Risiken

© Ralf Rühmeier

· Meldung

Im Rahmen des Nationalen Aktionsplans Wirtschaft und Menschenrechte (NAP) bündelt der Branchendialog Energiewirtschaft Kompetenzen und Ressourcen, um menschenrechtliche und umweltbezogene Risiken der deutschen Energiewirtschaft entlang der globalen Liefer- und Wertschöpfungsketten in den Blick zu nehmen. Ziel ist es, die menschenrechtliche Lage und Umweltsituation zu verbessern. Das Deutsche Institut für Menschenrechte ist Mitglied des Branchendialogs und gestaltet die Gesamtmoderation dieses Multi-Stakeholder-Forums. 

Am 13. September 2023 wurde nun im Rahmen eines Spitzengesprächs in Berlin die erste Publikation des Branchendialog Energiewirtschaft vorgestellt: „Potenzielle menschenrechtliche Risiken entlang der Liefer- und Wertschöpfungsketten. Ausgewählte Sparten der deutschen Energiewirtschaft“.  

Die Veröffentlichung kann als erster Anhaltspunkt für die Durchführung der abstrakten Risikobetrachtung und Risikoanalyse gemäß des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (§ 5 LkSG) dienen. Unternehmen können sie als Informationsquelle nutzen, um ihre individuelle Risikoanalyse zu erstellen. 

Mehrwert des Branchendialogs für die Umsetzung von Sorgfaltspflichten 

In dem nicht öffentlichen Spitzengespräch diskutierten die Leitungen der im Branchendialog vertretenen Akteure mit Frau Staatssekretärin Lilian Tschan, im Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) für den Bereich „Wirtschaft und Menschenrechte“ zuständig, über den Mehrwert des Branchendialog Energiewirtschaft als Unterstützungsangebot der Bundesregierung für die ambitionierte Umsetzung menschenrechtlicher und umweltbezogener Sorgfaltspflichten. Dabei wurden auch die Herausforderungen für die deutsche Energiewirtschaft bei der Umsetzung ihrer  Sorgfaltspflichten angesprochen.

„Die NAP-Branchendialoge bieten als Multi-Stakeholder-Foren die Möglichkeit für den Austausch und das Verstehen der Wahrnehmungen unterschiedlicher Stakeholder. Dies kann Unternehmen helfen, Lösungsansätze zu identifizieren oder über deren Qualität mit anderen Stakeholdern ins Gespräch zu kommen. Sie bieten zudem Gelegenheit, dass gemeinsam mit dem BMAS überlegt werden kann, wie die Umsetzung von Politikmaßnahmen und Gesetzen wie dem LkSG verbessert und positiv beeinflusst werden kann. Die Veröffentlichung zu potenziellen menschenrechtlichen Risiken entlang der Liefer- und Wertschöpfungsketten ist nun die erste Publikation des Anfang diesen Jahres konstituierten Branchendialog Energiewirtschaft. Sie ist in einem gemeinsamen Abstimmungs- und damit auch auf Kompromissen basierenden Prozess entstanden und skizziert, welche menschenrechtlichen Themen und Herausforderungen für die Branche von Relevanz sind“, so Michael Windfuhr, Stellvertretender Direktor des Instituts. 

Von der Publikation zu Schwerpunktthemen und Arbeitsgruppen 

Auf Basis der Veröffentlichung haben die Mitglieder des Branchendialogs Schwerpunktthemen festgelegt. Diese umfassen die Punkte „Rohstoffbeschaffung“ und „Bau und Betrieb von Großinfrastrukturprojekten“. Für diese Themen werden Arbeitsgruppen des Branchendialogs gemeinsame Präventions- und Abhilfemaßnahmen konzipieren, welche anschließend umgesetzt werden sollen. Zudem wird eine weitere Arbeitsgruppe den Wissens- und Erfahrungsaustausch zu unternehmerischen Sorgfaltspflichten in politisch sensiblen Kontexten fördern. 

© BMAS

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