Berliner Teilhabebericht: Empfehlungen für eine an der UN-BRK ausgerichtete Berichterstattung
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Meldung
Am 29. Juli 2021 hat die Berliner Landesregierung ihren „Bericht über die Lebenslagen und Teilhabe von Menschen mit Behinderungen 2019“ dem Abgeordnetenhaus zur Kenntnisnahme vorgelegt. Eine barrierefreie Version wird zu einem späteren Zeitpunkt veröffentlicht. Mit diesem Teilhabebericht, der Aussagen über den Zeitraum von 2013 bis 2018 macht, kommt die Berliner Landesregierung ihrer gesetzlichen Verpflichtung nach, alle vier Jahre über die Lage der Menschen mit Behinderungen und die Entwicklung ihrer Teilhabe zu berichten (§ 11 Abs. 1 LGBG).
„Es ist ausdrücklich zu loben, wie sorgfältig die Landesregierung die verfügbaren amtlichen Daten zu Berlin zusammengeführt hat“, lobt Britta Schlegel, Leiterin der Monitoring-Stelle UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) des Deutschen Instituts für Menschenrechte. Erstmals habe die Landesregierung eine lebenslagenorientierte und auf Indikatoren gestützte Berichterstattung der Teilhabe von Menschen mit Behinderungen angestrebt. „Sie bleibt aber hinter ihren Möglichkeiten zurück, weil sie überwiegend ihre eigenen Sozialstatistiken präsentiert. Viel dringender bräuchte es empirische Daten dazu, wie es in Berlin um die Umsetzung der Rechte von Menschen mit Behinderungen tatsächlich steht. Hier hat der Bericht noch gravierende Lücken“, so Schlegel weiter.
Zu wenig Daten über die tatsächliche Lebenssituation von Menschen mit Behinderungen verfügbar
Über die tatsächliche Lebenssituation von Menschen mit Behinderungen in Berlin – aufgeschlüsselt nach Merkmalen wie Art der Beeinträchtigung, Alter, Geschlecht oder Migrationsgeschichte – können derzeit kaum Aussagen gemacht werden. Der Berliner Teilhabebericht nennt zu Beginn seiner thematischen Kapitel einschlägige Artikel der UN-BRK, leitet daraus aber nicht ab, welche Daten und Indikatoren herangezogen werden können und müssen, um den Umsetzungsstand des jeweiligen Rechts zu messen. Der Bericht führt beispielsweise auf, welche Unterstützung Schulkinder mit Behinderungen und ihre Familien in Anspruch nehmen können. Er enthält aber kaum Daten zur Barrierefreiheit der Schulen und keine Angaben zu den erzielten Schulabschlüssen, obwohl diese zentral für die Bewertung der Qualität der Inklusion und den aktuellen Stand der Umsetzung des Rechts auf Bildung sind.
Ohne fundierte Datenbasis keine zielgenauen Maßnahmen zur Umsetzung der UN-BRK
Deshalb fordert das Institut die Berliner Landesregierung in einem heute veröffentlichten Positionspapier auf, bei künftigen Teilhabeberichten die Rechte der UN-BRK zum Ausgangspunkt nehmen, nicht die verfügbaren amtlichen Statistiken. „Teilhabeberichte sollten sich ausdrücklich zum Ziel setzen, die Umsetzung der UN-BRK in Berlin konkret messbar zu machen, Daten zur Verwirklichung der einzelnen Rechte der UN-BRK zusammenzuführen und die Berichterstattung konsequent menschenrechtlich auszurichten“, so Schlegel. Um zielgenaue Maßnahmen zur besseren Umsetzung der UN-BRK in verschiedenen Lebensbereichen zu entwickeln, bedürfe es einer gesetzlichen Grundlage für eine verpflichtende, konsequent an der UN-BRK ausgerichtete Berichterstattung sowie einer fundierten Datenbasis.
Abgeordnetenhaus soll Berichtspflicht gesetzlich verankern
Nun müsse der Gesetzgeber sicherstellen, dass der nächste Teilhabebericht den menschenrechtlichen Standards entspricht. Eine Verankerung der menschenrechtlichen Anforderungen an die Teilhabeberichterstattung im neuen Berliner Landesgleichberechtigungsgesetz (LGBG) wäre hierfür der richtige Schritt. Der aktuelle Gesetzentwurf sieht allerdings keine Berichtspflicht der Landesregierung zur Umsetzung der UN-BRK und zur Situation von Menschen mit Behinderungen mehr vor. Deshalb empfiehlt das Institut dem Abgeordnetenhaus, die Berichtspflicht im parlamentarischen Verfahren unbedingt wieder festzuschreiben. Außerdem sollten ausreichend finanzielle Mittel bereitgestellt werden, um den nächsten Teilhabebericht von einem externen Dienstleister erstellen zu lassen, der auf die Auswertung von Daten und Studien spezialisiert ist und der solche systematisch für Berlin auswertet.
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