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Armen Menschen zu ihrem Recht verhelfen

Claudia Mahler (DIMR), Barbara Eschen (Nationale Armutskonferenz und Direktorin des Diakonischen Werkes Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz) und Rainer Timmermann (Sozialberater der Arbeitslosenselbsthilfe Oldenburg) © DIMR/U. Sonnenberg

· Meldung

Dokumentation zur Umsetzung sozialer Menschenrechte in der Grundsicherung veröffentlicht

Armut hindert Menschen an der Wahrnehmung ihrer Rechte. Wer arm ist, muss sich vor allem um die Sicherung materieller Ressourcen kümmern. Diese Priorität sowie strikte Vorgaben von außen – etwa durch die Sozialbehörden – schränken den Entscheidungsspielraum der Betroffenen erheblich ein. Arme Menschen erleben sich selbst oft als machtlos und haben weniger Möglichkeiten, am sozialen, kulturellen und politischen Leben teilzuhaben.

Was steht armen Menschen menschenrechtlich zu? Welche faktischen Hürden hindern sie daran, zu ihren Rechten auf soziale Sicherheit und Wohnen zu kommen? Was muss konkret geschehen, damit Menschen, die Grundsicherung nach dem Sozialgesetzbuch II („Hartz IV“) erhalten, gestärkt werden?

Mit diesen Fragen beschäftigt sich die Publikation „Wie kommen die Armen zu ihrem Recht? Zur Umsetzung sozialer Menschenrecht in der Grundsicherung“, die das Deutsche Institut für Menschenrechte, die Nationale Armutskonferenz, die Arbeitslosenselbsthilfe Oldenburg und die Diakonie Deutschland heute veröffentlicht haben. Sie richtet besonderes Augenmerk auf die Beratungssituation in den Jobcentern, die Angemessenheit der Regelsätze sowie die Wohnsituation der Betroffenen.

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