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1. Mai – Menschenrechtsinstitut empfiehlt Erhöhung der Ausgleichsabgabe für mehr Beschäftigung von Menschen mit schweren Behinderungen

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· Pressemitteilung

Berlin. Anlässlich des Tags der Arbeit empfiehlt das Deutsche Institut für Menschenrechte Politik und Unternehmen, die Anstrengungen in Richtung eines inklusiven Arbeitsmarktes zu verstärken. „Die rechtlichen Rahmenbedingungen für einen inklusiven Arbeitsmarkt müssen weiterentwickelt werden, dazu gehört auch eine Nachsteuerung der Anreiz- und Regulierungsstrukturen einschließlich der Erhöhung der Ausgleichsabgabe“, erklärt Valentin Aichele, Leiter der Monitoring-Stelle UN-Behindertenrechtskonvention des Deutschen Instituts für Menschenrechte. „Wir hoffen, dass ein solches Signal der Politik an die Unternehmen das Thema inklusiver Arbeitsmarkt insgesamt voranbringt“, so Aichele weiter. Der Politikansatz "Freiwilligkeit" habe die erforderliche Gleichstellung im Arbeitsleben bisher nicht gebracht.

Menschen mit Behinderungen sind auf dem Arbeitsmarkt in Deutschland immer noch stark unterrepräsentiert und überdurchschnittlich von Arbeitslosigkeit betroffen. Die seit Jahren geltende Mindestvorgabe für Unternehmen, wenigstens fünf Prozent ihrer Arbeitsplätze an schwerbehinderte Menschen zu vergeben, wird nur zu unzureichend erfüllt. Viele Unternehmen beschäftigen gar keine schwerbehinderte Person.

Hintergrund:

Private und öffentliche Arbeitgeber mit jahresdurchschnittlich monatlich mindestens 20 Arbeitsplätzen müssen mindestens fünf Prozent ihrer Arbeitsplätze mit Menschen mit schwerer Behinderung besetzen. Erreichen die Arbeitgeber die Quote zur Beschäftigungsverpflichtung nicht, müssen sie jährlich eine Ausgleichsabgabe an das Integrationsamt abführen.

Das Deutsche Institut für Menschenrechte ist die unabhängige Nationale Menschenrechtsinstitution Deutschlands. Es ist gemäß den Pariser Prinzipien der Vereinten Nationen akkreditiert (A-Status). Das Institut ist mit dem Monitoring der Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention betraut worden und hat hierfür die Monitoring-Stelle UN-Behindertenrechtskonvention eingerichtet. Es hat gemäß der UN-Konvention (Artikel 33 Absatz 2 UN-BRK) den Auftrag, die Rechte von Menschen mit Behinderungen zu fördern, zu schützen und die Umsetzung der Konvention in Deutschland zu überwachen.

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