In der Stellungnahme werden zunächst einige grundsätzliche Ausführungen zur normativen Einordnung und zum Normenverständnis der Konventionsbestimmungen erläutert. Einzelne Normen der UN-Kinderrechtskonvention werden inhaltlich erläutert, die für die den Gesetzesentwurfs zur Verbesserung der Situation von Kindern im Aufenthalts- und Asylverfahrensrecht von zentraler Bedeutung sind. Auf diesen Ausführungen basierend wird schließlich auf einzelne Regelungen des Gesetzesentwurfes eingegangen.