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Systematische „Enthinderung“: UN-Behindertenrechtskonvention verpflichtet zum Barriereabbau

Auch In Leichter Sprache. Alle Bereiche der Gesellschaft sollen für Menschen mit Behinderungen zugänglich sein. In Deutschland ist man weit davon entfernt. Der Staat ist dazu verpflichtet, die zahlreichen noch bestehenden Barrieren zu beseitigen und das Entstehen neuer Barrieren zu verhindern. Auch auf den Privatsektor muss eingewirkt werden; das gehört zu den Grundsätzen der UN-Behindertenrechtskonvention.

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Themen: Rechte von Menschen mit Behinderungen
Herausgeber*in: Deutsches Institut für Menschenrechte

Größe: (PDF, 315 KB)
ISBN: 978-3-942315-51-7 (PDF)
ISSN: 21908885 (PDF)
URN: urn:nbn:de:101:1-2018090512112048393049
Seiten: 4
Erschienen: 09/2012

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