Der UN-Frauenrechtsausschuss und der UN-Kinderrechtsausschuss haben 2014 gemeinsam die Allgemeine Bemerkung Nr. 31/18 herausgegeben. Darin führen sie die Verpflichtungen der Staaten zur Abschaffung von schädlichen Praktiken aus. Die vorliegende Publikation fasst die Allgemeine Bemerkung zusammen und stellt dar, wie die Entwicklungszusammenarbeit zur Abschaffung von schädlichen Praktiken beitragen kann.