Publikationen
Information

Kinderrechte und die Beseitigung schädlicher Praktiken

Ausführungen des UN-Kinderrechtsausschusses (Allgemeine Bemerkung Nr. 18)

Der UN-Frauenrechtsausschuss und der UN-Kinderrechtsausschuss haben 2014 gemeinsam die Allgemeine Bemerkung Nr. 31/18 herausgegeben. Darin führen sie die Verpflichtungen der Staaten zur Abschaffung von schädlichen Praktiken aus. Die vorliegende Publikation fasst die Allgemeine Bemerkung zusammen und stellt dar, wie die Entwicklungszusammenarbeit zur Abschaffung von schädlichen Praktiken beitragen kann.

Nicht gedruckt erhältlich

Autor*in: Lena Stamm, Dr. Judith Striek
Themen: Kinderrechte
Herausgeber*in: Deutsches Institut für Menschenrechte

Größe: (PDF, 118 KB)
ISSN: 2509-9493 (PDF)
URN: urn:nbn:de:0168-ssoar-51609-5
Seiten: 6
Erschienen: 03/2017

Mehr zu diesem Thema

Zum Seitenanfang springen