Wege zur Verankerung der Menschenrechte von Kindern und Jugendlichen in der deutschen staatlichen Entwicklungszusammenarbeit
Mit der Konvention über die Rechte des Kindes (UN-Kinderrechtskonvention) wurde ein Menschenrechtsvertrag von grundlegender Bedeutung geschaffen. Mit ihrer Ratifizierung ist die Kinderrechtskonvention von den Vertragsstaaten sowohl innerstaatlich umzusetzen als auch in ihrer Politik gegenüber Drittstaaten. Doch wie können Kinder und Jugendliche durch Entwicklungszusammenarbeit konkret gefördert werden? Wie kann die deutsche Entwicklungspolitik durch einen menschen- und kinderrechtlichen Ansatz bereichert werden? Diese Publikation soll eine praxisorientierte Anregung sein für politisches Handeln und für die Durchführung.
The “Promising Practices” series presents development cooperation programs that have implemented elements of a human rights-based approach.
The German Federal Ministry for Economic Cooperation and Development (BMZ) has been commissioning GIZ Rwanda to support…
Die Monitoring-Stelle UN-Kinderrechtskonvention des Deutschen Instituts für Menschenrechte ist der Einladung gefolgt, zum Gesetzentwurf der Landesregierung Nordrhein-Westfalen „Gesetz zur unabhängigen Beauftragten für Kinderschutz und Kinderrechte oder zum…
Die Monitoring-Stelle UN-Kinderrechtskonvention des Deutschen Instituts für Menschenrechte hat im Auftrag des Hessischen Ministeriums für Soziales und Integration im Zeitraum 2023–2024 das Monitoring der Kinder- und Jugendrechte in Hessen durchgeführt. Im…
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