Die Stellungnahme an den Landtag Thüringen erläutert zunächst überblicksartig die grund- und menschenrechtlichen Verpflichtungen zum Verbot von und Schutz vor rassistischer Diskriminierung. Sie konzentriert sich dann auf deren Bedeutung für eine Reihe von Handlungsfeldern insbesondere im Bereich der Polizei. Die Stellungnahme hebt überwiegend Maßnahmen hervor, die das Institut auch anderen Bundesländern im Bereich Polizei und Inneres empfiehlt. Da es bei der Verfolgung und Ahndung rassistischer Straftaten zu Verschränkungen von Polizei und Strafjustiz kommt, erstrecken sich die empfohlenen Maßnahmen auch auf den Bereich der Strafjustiz.