Am 13. November 2015 führte das Deutsche Institut für Menschenrechte das nicht-öffentliche Fachgespräch „Religion, Vielfalt und Schule“ durch.
Beim Fachgespräch standen zwei Grundfragen der Beschlüsse des Bundesverfassungsgerichts aus den Jahren 2003 und 2015 zu religiöser Kleidung an öffentlichen Schulen im Mittelpunkt: Zum einen, wie der bildungspolitische Auftrag des Bundesverfassungsgerichts an öffentlichen Schulen umgesetzt werden kann, wonach Schulen Orte des Einübens religiöser Diversität sein sollten. Zum anderen, welche rechtlichen Konsequenzen diejenigen Bundesländer, die Verbote religiöser Bekleidung und Symbole in ihren Schulgesetzen haben, aus dem Beschluss ziehen sollten.
Die vorliegende Dokumentation fasst die Diskussionsverläufe und wichtigsten Ergebnisse des Fachgesprächs zusammen.