Die Bundesregierung hat im Juli 2010 die deutschen Vorbehaltserklärungen zur UN-Kinderrechtskonvention (KRK) zurückgenommen und damit den Weg dafür frei gemacht, dass die zahlreichen Rechte der Konvention in der deutschen Rechtspraxis berücksichtigt werden. Das Handbuch verdeutlicht, dass den Bestimmungen der KRK im Verhältnis zu anderen Bestimmungen des rein nationalen Rechts grundsätzlich Vorrang einzuräumen ist. Zudem werden am Beispiel von Art. 20 KRK konkrete Anwendungsbereiche der Konvention benannt und die weitreichenden Konsequenzen verdeutlicht, die sich für deutsche Behörden und Gerichte ergeben. Dabei wird auch die Möglichkeit aufgezeigt, Rechtsverletzungen von Kindern vor dem Bundesverfassungsgericht geltend zu machen.
2., überarbeitete Auflage