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Stellungnahme

Das Recht auf Familie

Familieneinheit von Kindern und Eltern ermöglichen – auch für subsidiär Geschützte

Das Recht, als Familie zusammenleben zu können, ist grund- und menschenrechtlich verbrieft. Dieses Recht kann zwar eingeschränkt werden. Der Gesetzgeber hat im sogenannten Asylpaket II im Februar dieses Jahres allerdings beschlossen, dass der Familiennachzug für Menschen, die etwa aus Syrien nach Deutschland geflohen sind und nach Abschluss des Asylverfahrens einen subsidiären Schutzstatus erhalten, für zwei Jahre pauschal ausgesetzt werden soll. Praktisch würde die Anwendung dieser Regelung dazu führen, dass Kinder drei Jahre oder länger von ihren Eltern getrennt wären. Die Exekutive, auch die deutschen Auslandsvertretungen, sind allerdings weiterhin an ihre grund- und menschenrechtlichen Verpflichtungen gebunden. Um Verstöße gegen diese zu vermeiden, sind Anträge auf Familiennachzug zu subsidiär Schutzberechtigten daher weiterhin zu bearbeiten und positiv zu entscheiden, wenn Kinder betroffen sind.

Nicht gedruckt erhältlich

Themen: Asyl und Migration, Kinderrechte
Herausgeber*in: Deutsches Institut für Menschenrechte

Größe: (PDF, 361 KB)
Seiten: 18
Erschienen: 12/2016

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