Das Fakultativprotokoll zum UN-Sozialpakt wurde viele Jahre auf internationaler Ebene verhandelt und liegt seit sechs Jahren bei den Vereinten Nationen zur Unterzeichnung aus. Obgleich sich Deutschland international für die Entstehung des Fakultativprotokolls engagiert hat, unterzeichnet und ratifiziert die Bundesregierung das Protokoll nicht. Mit dieser widersprüchlichen Haltung handelt sie sich den Vorwurf doppelter Standards im innerstaatlichen und außenpolitischen Umgang mit Menschenrechten ein.
Das aktuell zeichnet die Entstehungsgeschichte des Fakultativprotokolls nach und skizziert seine zentralen Inhalte. Es zeigt auf, dass sich Deutschland mit der Ratifikation des Protokolls nicht zur Einhaltung neuer Menschenrechte verpflichtet, da im Protokoll lediglich Verfahren beschrieben werden, mit denen die Einhaltung der Rechte des UN-Sozialpakts überprüft werden kann. Es schließt mit konkreten Empfehlungen an die Bundesregierung und den Deutschen Bundestag.