In der Stellungnahme wird erläutert, warum es vor dem Hintergrund der von Deutschland eingegangenen menschenrechtlichen Verpflichtungen zur Beachtung und Einhaltung der UN-Kinderrechtskonvention (KRK) sinnvoll und geboten erscheint, dass der deutsche Gesetzgeber eine Grundgesetzänderung vornimmt, um die Subjektstellung von Kindern klar zum Ausdruck zu bringen. Zudem sollten in einer Grundgesetzänderung zentrale Aspekte menschenrechtlicher Entwicklungen der letzten Jahrzehnte im Bereich der Kinderrechte Aufnahme finden. Dabei werden einige grundsätzliche Empfehlungen für einen möglichen Verfassungstext abgegeben, ohne einen konkreten Formulierungsvorschlag zu unterbreiten.