Im März 2011 hat die Bundesregierung einen Gesetzentwurf zur Umsetzung aufenthaltsrechtlicher Richtlinien der Europäischen Union in deutsches Recht vorgelegt. Das Policy Paper Nr. 17 bewertet diesen Entwurf aus menschenrechtlicher Perspektive. Es untersucht die Frage, ob es mit den menschenrechtlichen Verpflichtungen Deutschlands vereinbar ist, Abschiebungshaft für eine Dauer von bis zu 18 Monaten anzuordnen. Darüber hinaus zeigt es auf, dass es unter Berücksichtigung der UN-Kinderrechtskonvention unzulässig ist, unbegleitete Minderjährige in Abschiebungshaft zu nehmen.