UN-Fachausschuss zum Sozialpakt veröffentlicht Abschließende Bemerkungen zum 6. Staatenbericht Deutschlands
Die Bundesregierung hat umfangreiche Hausaufgaben bekommen, um die Umsetzung der wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Rechte in Deutschland zu verbessern. Konkret geht es um die Themen Menschenrechte und Wirtschaft, Klimawandel, intersexuelle Kinder, Migrant_innen (insbesondere Familienzusammenführung), Arbeitssituation von Frauen und von Menschen mit Behinderungen, Mindestlohn, soziale Sicherheit, Recht auf Gesundheit, Bildung und Schulessen.
Deutschland hat 1966 den UN-Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte (UN-Sozialpakt, UN-Covenant on Economic, Social and Cultural Rights) ratifiziert und sich damit zu dessen Umsetzung verpflichtet. Ob und wie die Bundesregierung den Pakt umsetzt, wird vom Fachausschuss zum Sozialpakt (CESCR), einem Gremium unabhängiger Expert_innen aus verschiedenen Ländern, in wiederkehrenden Überprüfungsverfahren kontrolliert.
Die Hausaufgaben vom Fachausschuss an die Bundesregierung ergeben sich aus den Abschließenden Bemerkungen (Concluding Observations) zum 6. Staatenbericht Deutschlands. Der Ausschuss hat die Abschließenden Bemerkungen am 16. Oktober in Genf veröffentlicht. Sie sind eine Bewertung, wie der UN-Sozialpakt derzeit in Deutschland umgesetzt wird, und enthalten Lob sowie Empfehlungen zur Verbesserung der Umsetzung an die Regierung. Die Bundesregierung hatte ihren Bericht zum Stand der Umsetzung in Deutschland im Februar 2017 beim Ausschuss eingereicht.
Dringlichen Zwischenbericht zu drei Themen angefordert
Zu den drei Themen Situation älterer Menschen in der Pflege, Kinderarmut und Recht auf Wohnen hat der Ausschuss einen „dringlichen Zwischenbericht“ innerhalb von 24 Monaten angefordert.
Eine sehr detaillierte Empfehlung an die Bundesregierung gab das Gremium zum Recht auf Wohnen ab, da ihm die nationale Problematik als sehr dringlich erscheint: Es stünden nur sehr wenige bezahlbare Wohnungen zur Verfügung, zu wenig Budget fließe in den sozialen Wohnungsbau und die Mietkosten fänden in der Grundsicherung nicht ausreichend Berücksichtigung. Daher empfiehlt der Ausschuss, den Anteil an bezahlbaren Wohnungen, insbesondere für benachteiligte Gruppen, schnell zu erhöhen. Die Expert_innen bestärken die Bundesregierung zudem darin, ihre Ausgaben für den sozialen Wohnungsbau zu steigern und die Sätze für Mietkosten in der Grundsicherung anzupassen.
Des Weiteren forderte der Ausschuss, die Wohnungs- und Obdachlosigkeit in Deutschland zu reduzieren und ausreichend adäquate Notunterkünfte und soziale Zentren zu schaffen. Hierzu müsse eine Statistik angefertigt werden, die nach mehreren Merkmalen aufgeschlüsselt ist, um Erkenntnisse über die Effektivität der eingeleiteten Maßnahmen zu erhalten. Auch müsse aktiv gegen Wohnraumspekulation vorgegangen werden, um die Situation in den Ballungszentren etwas zu entschärfen.
Um besser einzuschätzen zu können, inwieweit die Bundesregierung ihre menschenrechtlichen Verpflichtungen aus dem UN-Sozialpakt in Gesetzen und der Praxis tatsächlich umsetzt, berücksichtigt der Ausschuss nicht nur den eingereichten Regierungsbericht. Auch die Zivilgesellschaft, vor allem NGOs, können jeweils Berichte (sogenannte Parallelberichte) einreichen und dem Ausschuss so eine andere Perspektive und Einschätzung der Lage vermitteln. Da sich der UN-Ausschuss mit vielen verschiedenen Staaten befasst und wenig Einblick in die Situation vor Ort hat, ist er auf die Zulieferung umfassender Informationen angewiesen. Die Parallelberichte spielen dabei eine wichtige Rolle.
Mit den jetzt erfolgten Abschließenden Bemerkungen ist das Staatenberichtsverfahren zum UN-Sozialpakt beendet. Im nächsten Staatenberichtsverfahren erwartet der Fachausschuss wieder einen Bericht der Bundesregierung zur Umsetzung seiner Empfehlungen.
Der Einsatz von Hunger als Kriegswaffe ist völkerrechtlich verboten. Ein Verstoß gegen dieses Verbot gilt als Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit. Die Reflexion diskutiert die Kriterien, nach denen globale Institutionen…
Nach Verabschiedung der EU-Richtlinie über die Sorgfaltspflichten von Unternehmen im Hinblick auf Nachhaltigkeit muss diese bis Juli 2026 in deutsches Recht überführt werden. Entsprechend muss das deutsche Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) angepasst…
Wir verwenden Cookies. Einige sind notwendig für die Funktion der Website, andere helfen uns, die Website zu verbessern. Um unseren eigenen Ansprüchen beim Datenschutz gerecht zu werden, erfassen wir lediglich anonymisierte Nutzer*innendaten mit „Matomo“. Um unser Internetangebot für Sie ansprechender zu gestalten, binden wir außerdem externe Inhalte ein.