Publikation zum Informationsrecht von Kindern inhaftierter Eltern veröffentlicht
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Meldung
Die Inhaftierung eines Elternteils greift nicht nur in das Leben des inhaftierten Menschen, sondern auch fundamental in das seiner Kinder sowie in das Eltern-Kind-Verhältnis ein. Die UN-Kinderrechtskonvention (UN-KRK) sichert in Artikel 9 jedem Kind das Recht auf unmittelbaren Kontakt mit seinen Eltern zu. Der Kontakt mit einem inhaftierten Vater oder einer inhaftierten Mutter ist tatsächlich allerdings nur sehr begrenzt möglich. Die gesetzlichen Regelungen sind in den Bundesländern recht unterschiedlich, beispielsweise einmal pro Monat Kontakt für ein bis vier Stunden, und das häufig unter für Kinder schwierigen Bedingungen. Der Verlust von Vater oder Mutter durch eine Inhaftierung kann zu einem traumatisierenden Moment für das Kind werden.
In einem Kooperationsprojekt der Humboldt Law Clinic Grund- und Menschenrechte mit der Monitoring-Stelle UN-Kinderrechtskonvention des Deutschen Instituts für Menschenrechte ist eine Publikation zum Thema „Das Informationsrecht von Kindern inhaftierter Eltern“ entstanden. Die Publikation fokussiert das Recht von Kindern inhaftierter Eltern auf Informationen in Artikel 17 UN-KRK und setzt dieses in Verbindung mit weiteren Rechten der UN-KRK. Die Autor_in zeigt auf, welche staatlichen Achtungs-, Schutz- und Gewährleistungspflichten das Informationsrecht in Bezug auf Kinder inhaftierter Eltern begründet.
Außerdem zeigt das Paper, dass derzeit bestehende Informationsangebote für Kinder in dieser speziellen Situation noch nicht dem Informationsrecht genügen, denn staatliche Stellen müssen annehmbare, qualitativ hochwertige Informationen zur Verfügung stellen und zugänglich machen.
Vier Empfehlungen an staatliche Stellen
Auf Grundlage der Analyse spricht die Autor_in vier Empfehlungen an staatliche Stellen aus:
1. Ein Kenntnisrecht von Kindern über die Inhaftierung ihrer Eltern sollte gesetzlich verankert werden.
2. Daten über betroffene Kinder und ihre Situation sollten erhoben werden.
3. Staatliche Stellen müssen sich vermehrt mit zivilgesellschaftlichen Akteur_innen austauschen und den Austausch innerhalb der Zivilgesellschaft anregen.
4. Alle Personen und Stellen, die mit Kindern inhaftierter Eltern arbeiten, sollten Menschen- und Kinderrechtsbildung erhalten.
Monitoring-Stelle UN-Kinderrechtskonvention
Die Monitoring-Stelle UN-Kinderrechtskonvention begleitet seit ihrer Einrichtung Mitte 2015 die Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention (UN-KRK) in Deutschland. Sie folgt dabei dem Mandat, die Rechte von Kindern im Sinne der UN-KRK zu fördern und zu schützen sowie die Umsetzung der Konvention in Deutschland durch sämtliche staatliche Stellen kritisch zu überwachen und zu bewerten. Die Unabhängigkeit der Monitoring-Stelle als Teil des Deutschen Instituts für Menschenrechte e. V. (DIMR) ist durch das DIMR-Gesetz garantiert
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Für alle Menschen unter 18 Jahren gilt die UN-Kinderrechtskonvention mit ihren Schutz-, Förder- und Beteiligungsrechten. Das Institut setzt sich für die Umsetzung und Einhaltung der UN-KRK ein.
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