Gesetzliche Möglichkeiten bei der Geburtenregistrierung von Kindern von Geflüchteten ausschöpfen
·
Meldung
Um Rechte wie den Zugang zu staatlichen Leistungen oder Leistungen der Gesundheitsvorsorge wahrnehmen zu können, ist ein Identitätsnachweis erforderlich. Die Grundlage für den Identitätsnachweis erfolgt in Deutschland, indem Geburten ins Geburtenregister eingetragen und Geburtsurkunden ausgestellt werden. Bei diesen Verwaltungsvorgängen müssen auch die Eltern des Kindes ihre Identität nachweisen. Menschen, die geflüchtet sind, ist dies nicht immer möglich. Die Beschaffung der entsprechenden Papiere aus den jeweiligen Heimatländern kann zeitaufwändig sein, in Einzelfällen ist sie aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen sogar nicht möglich. Hierdurch treten relevante Verzögerungen bei der Geburtenregistrierung des neugeborenen Kindes ein: In der Praxis dauert die Registrierung in Deutschland geborener Kinder von Geflüchteten oft mehrere Monate, wenn deren Eltern ihre eigene Identität nicht ausreichend nachweisen können. Innerhalb dieser Zeit besteht die Gefahr, dass erforderliche Vorsorgeleistungen wie die Vorsorgeuntersuchungen für Kleinkinder oder Impfungen nicht wahrgenommen werden können.
Empfehlungen, wie die Vorgaben der UN-Kinderrechtskonvention zur Geburtenregistrierung umgesetzt werden können
Die neue Publikation des Instituts „Keine Papiere – keine Geburtsurkunde? Empfehlungen für die Registrierung von in Deutschland geborenen Kindern Geflüchteter“ gibt Empfehlungen, wie sich die kinderrechtlichen Vorgaben der UN-Kinderrechtskonvention zur Geburtenregistrierung umsetzen lassen. Im Zentrum steht dabei die Ausschöpfung bereits bestehender gesetzlicher Möglichkeiten, insbesondere die umgehende Ausstellung eines beglaubigten Registerauszugs als Übergangslösung sowie die Möglichkeit des Identitätsnachweises durch Versicherungen an Eides statt.
Die Monitoring-Stelle UN-Kinderrechtskonvention des Deutschen Instituts für Menschenrechte ist der Einladung gefolgt, zum Gesetzentwurf der Landesregierung Nordrhein-Westfalen „Gesetz zur unabhängigen Beauftragten für Kinderschutz und Kinderrechte oder zum…
Die Monitoring-Stelle UN-Kinderrechtskonvention des Deutschen Instituts für Menschenrechte hat im Auftrag des Hessischen Ministeriums für Soziales und Integration im Zeitraum 2023–2024 das Monitoring der Kinder- und Jugendrechte in Hessen durchgeführt. Im…
Für alle Menschen unter 18 Jahren gilt die UN-Kinderrechtskonvention mit ihren Schutz-, Förder- und Beteiligungsrechten. Das Institut setzt sich für die Umsetzung und Einhaltung der UN-KRK ein.
Wir verwenden Cookies. Einige sind notwendig für die Funktion der Website, andere helfen uns, die Website zu verbessern. Um unseren eigenen Ansprüchen beim Datenschutz gerecht zu werden, erfassen wir lediglich anonymisierte Nutzer*innendaten mit „Matomo“. Um unser Internetangebot für Sie ansprechender zu gestalten, binden wir außerdem externe Inhalte ein.