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Europäisches Einreise-/Ausreisesystem – Menschenrechte im Blick behalten

Das EES soll biometrische Daten wie Fingerabdrücke oder Gesichtsbild verarbeiten. © iStock.com/EvgeniyShkolenko

· Meldung

2025 soll das Einreise-/Ausreisesystem (EES), eine neue EU-Datenbank in den Bereichen Migration, Justiz und Sicherheit, eingeführt werden. Die Inbetriebnahme der neuen Datenbank war ursprünglich schon für 2021 geplant gewesen, hatte sich jedoch immer wieder verzögert. Um die Einführung zu erleichtern, schlug die Europäische Kommission nun vor, das System über die Dauer von sechs Monaten nach und nach in den Teilnahmestaaten einzuführen. Dieser Vorschlag benötigt noch die Zustimmung des Europäischen Parlaments und des Rates der Europäischen Union.

EES erlaubt umfassenden Datenaustausch

Beim EES handelt es sich um ein automatisiertes IT-System, das alle Drittstaatsangehörigen, die für einen Kurzaufenthalt in die EU einreisen, bei jedem Übertritt einer Außengrenze erfassen soll. Dafür sollen personenbezogene Daten sowie Fingerabdrücke und das Gesichtsbild der Reisenden verarbeitet und standardmäßig drei Jahre in der Datenbank gespeichert werden. Durch die automatische Berechnung der erlaubten Aufenthaltensdauer und mit Hilfe biometrischer Abgleichverfahren soll das EES effizientere Grenzkontrollen ermöglichen, Personen mit irregulärem Aufenthaltsstatus identifizieren und zur Verhinderung und Aufdeckung schwerer Straftaten beitragen. Zugriff auf die Daten erhalten Grenz-, Einwanderungs- und Visabehörden, Behörden der Strafverfolgung und Gefahrenabwehr sowie die deutschen Geheimdienste.

Das EES ist ein weiterer Schritt hin zu digitalisierten „intelligenten“ Grenzen. Als eins von sechs Grenz- und Sicherheitsinformationssystemen der EU soll das EES mit anderen Datenbanken vernetzt werden, um die Interoperabilität – den Datenaustausch zwischen den Systemen – zu ermöglichen.

Gefahr der Verletzung von Grund- und Menschenrechten

Wissenschaftler*innen und Menschenrechtsorganisationen kritisieren, dass das EES vielfache Gefahren für die Grund- und Menschenrechte der Betroffenen mit sich bringt. Im Mittelpunkt stehen dabei datenschutzrechtliche Bedenken, das Recht auf Privatsphäre sowie Diskriminierungseffekte. Beispielsweise werden der Umfang der Datenerhebung, das Ausmaß der Zugriffsberechtigungen sowie die Dauer der Speicherfristen als Verstöße gegen die datenschutzrechtlichen Grundsätze der Datensparsamkeit und Rechtmäßigkeit angeführt. In diesem Kontext könnten frühere Urteile des Europäischen Gerichtshofs, die die Rechte von Betroffenen hinsichtlich des Datenschutzes stärken, die derzeitige Struktur des EES vor Herausforderungen stellen. Darüber hinaus kann die umfassende Datenerfassung von Drittstaatsangehörigen zu einer pauschalisierenden Stigmatisierung und Kriminalisierung von Ausländer*innen und damit Einschränkungen in ihrer Grundversorgung führen.

Neue Publikation zum EES

In einer neuen Information stellt das Institut das EES in seinen Grundzügen vor, ordnet die Funktionen und Aufgaben der Datenbank in den Interoperablitätsrahmen ein und informiert über die wichtigsten grund- und menschenrechtlichen Bedenken. Die Information behandelt den Stand zu Anfang Dezember 2024.

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